Nr. 560 Die dänische Gesandtschaft an das Auswärtige Amt, 1. August 1914

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Nr. 560
Die dänische Gesandtschaft an das Auswärtige Amt1


                                                  Berlin, den 1. August 19142

                                   A u f z e i c h n u n g
     Die k. Regierung hat sowohl aus den Berichten der k. Ge-
sandtschaft als den Äußerungen des Grafen Brockdorff-Rantzau ent-
nommen, daß die k. Regierung es natürUch finden wird, daß Ein-
berufungen von Mannschaften in Dänemark erfolgen, nachdem
die Mobilmachung in Deutschland angeordnet ist. Die dänische
Regierung beabsichtigt nicht eine allgemeine Mobilmachung
unter den jetzigen Verhältnissen, wie diese sich übersehen lassen;
sie muß dagegen in Erwägung ziehen, diejenigen Bestimmungen
des Heeresgesetzes zur Ausführung zu bringen, welche die Einberufung
der sogenannten Sicherungsstärken anordnen. Diese Stärken werden
in der Tat erst die dänische Armee auf die Höhe bringen, welche
der Friedenspräsenzstärke anderer Mächte entspricht. Es würde sich
dabei um Einberufungen von 10 000 bis 15 000 Mann handeln. Diese Ein-
berufungen wünschen die Militärbehörden bereits jetzt erfolgen zu
lassen. Die k. Regierung wünscht sie indessen erst in Er-
wägung zu ziehen, wenn die Mobilmachung in Deutschland angeordnet
worden ist.
     Die k. Gesandtschaft ist beauftragt, dem k. Auswärtigen Amte
in Anschluß an die durch die gütige Vermittlung des Grafen Brock-
dorff-Rantzau gemachte Mitteilung wegen der bereits gestern erfolgten
Einberufungen von 1400 Mann für die k. Marine und von 1300 Mann
für die Seebefestigungen obenstehendes zur Kenntnis zu bringen,
indem sie sich beehrt hinzuzufügen, daß diese Mitteilungen gemacht
werden im vollen Vertrauen an die freundschaftlichen Gefühle,
welche S. Exz. der Herr Staatssekretär Dänemark gegenüber zum
Ausdruck gebracht hat.


1 Nach der nicht unterzeichneten Ausfertigung.
2Das Datum steht in der Ausfertigung am Schlüsse. Eingangsvermerk des
Auswärtigen Amts: 1. August nachm. Am 3. August dem Generalstab
Kriegsministerium, Admiralstab und Reichsmarineamt mitgeteilt.