Nr. 584 Der Gesandte in Brüssel an das Auswärtige Amt, 1. August 1914

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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 584.


Nr. 584
Der Gesandte in Brüssel an das Auswärtige Amt1


          Telegramm 21                                     Brüssel, den 1. August 19142 3

Mittheilung an Belgien.
Unsere Besorgnis, der
wir bereits in der heute
Abend zu überreichenden
Note an Belgien Aus-
druck gegeben haben,
wird bestärkt dadurch,
daß Frankreich heute
bereits unter Bruch des
Völkerrechts kriege-
rische Handlungen (Ab-
werfen von Fliegerbom-
ben auf deutschem Ge-
biet. Überschreiten der
Grenze durch Kaval-
leriepatrouillen) gegen
uns unternommen hat
Gesandten in Brüssel
anweisen, dies bei Über-
reichung der Note aus-
drücklich hervor-
zuheben.

Davon wird das Ein-
greifen Englands gegen
uns abhängen.


     Herr Davignon läßt mir sagen, daß französi-
scher Gesandter soeben namens seiner Regierung
die offizielle Erklärung abgegeben hat, daß Frank-
reich im Falle eines internationalen Konflikts ge-
willt sei belgische Neutralität zu respektieren.
Dieser Entschluß könne nur dann eventuell eine
Änderung erfahren, wenn die Neutralität Belgiens
von einer andern Seite verletzt werde. Diese Er-
klärung dürfte heute abend in der Fresse veroffent-
licht werden.
     Bezüglich der Mitteilung Englands, die Baron
Eist mir gegenüber andeutete, heß mich Herr Da-
vignon wissen, daß sich dieselbe auf die Anfrage
der großbritannischen Regierung in Berlin und
Paris bezüglich der Wahrung der Neutralität Bel-
giens beziehe4.
                                                           B e l o w


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Brüssel 415 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt
812 nachm.; Eingangsvermerk: 1. August nachm. Am 2. August dem Ge-
neralstab, Kriegsministerium, Admiralstab und Reichsmarineamt mitgeteilt,
abgesandt durch Boten 125 vorm. Entzifferung lag dem Kaiser vor (Rand-
bemerkung offenbar am 2. August). Betr. Ausführung seiner Randver-
fügung siehe Nr. 682.
3 Siehe Nr. 581.
4 Siehe Nr. 522.