Nr. 616 Der Gesandte in Kopenhagen an das Auswärtige Amt, 2. August 1914: Difference between revisions

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Nr. 616
Der Gesandte in Kopenhagen an das Auswärtige Amt1


Telegramm 42



d. h. mobil gemacht















der nächste Beweis
ist die Über-
schreitung unserer
Grenze

                          Kopenhagen, den 1. August 19142

     Dänischer Gesandter in Berlin erhält Auftrag
zu folgender Mitteilung an k. Regierung :
     »Zur Komplettierung der „Friedensstärke“
werden noch achtzehntausend Mann zu den verschie-
denen Garnisonstellen ringsum im Land einberufen3.« 
     Die Truppen werden nicht an bestimmten
Punkten, etwa an der Grenze, konzentriert, und die
Maßnahme bedeutet keine Mobilisierung, wie mir
der Minister des Äußern persönlich eindringlich
wiederholte. Herr von Scavenius fügte hinzu, hier
verlaute mit Bestimmtheit, daß Deutschland mobili-
siere. Dänische Regierung sei daher genötigt, diese
Einberufungen anzuordnen, durch die effektive
Friedenspräsenzstärke erreicht werde, es würden
jetzt etwa dreißigtausend Mann unter den Waffen
stehen. Das radikale Kabinett — erklärte der
Minister — befindet sich gegenüber dem Lande in
besonders schwieriger Lage, weil Kriegsminister Münch
als Antimilitarist bekannt sei. Die Militärs wollten
beweisen
, daß sie eine Raison d'étre hätten, infolge-
dessen sei die Regierung genötigt, diese Konzession
zu machen, um Vorwurf zu vermeiden, daß sie die
Sicherheit des Landes und Möglichkeit, Neutralität
aufrechtzuerhalten, gefährdet.
     Der Minister sagte mir vertraulich, S. M. der
König sei in großer Sorge. Kriegsminister Münch
wird in den Blättern scharf angegriffen und sein
Rücktritt verlangt, Herr von Scavenius erklärte aber,
er hoffe und rechne bestimmt damit, daß das Kabinett
sich halten werde.
                                                                 R a n t z a u


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Kopenhagen 1. August 840 nachm., angekommen im Aus-
wärtigen Amt 2. August 240 vorm. Eingangsvermerk: 2. August
vorm. Entzifferung lag dem Kaiser vor, ins Amt zurückgelangt 2. August.
Dem Generalstab, Kriegsministerium, Admiralstab und Reichsmarineamt
mitgeteilt.
3 Siehe Nr. 724.