Nr. 618 Der Geschäftsträger in Tanger an das Auswärtige Amt, 2. August 1914: Difference between revisions

From World War I Document Archive
Jump to navigation Jump to search
m (Text replacement - "Kriegsausbruch 1914 — Volume 1" to "Kriegsausbruch 1914 — Volume 3")
No edit summary
 
Line 28: Line 28:
<sup>3</sup> 30. Juli. <br>
<sup>3</sup> 30. Juli. <br>
<sup>4</sup> Anscheinend fehlt ein Wort in der Entzifferung. <br>
<sup>4</sup> Anscheinend fehlt ein Wort in der Entzifferung. <br>
<sup>5</sup> Vgl. Nr. 665.
<sup>5</sup> Vgl. [[Nr. 665 Der Geschäftsträger in Tanger an das Auswärtige Amt, 2. August 1914|Nr. 665]].

Latest revision as of 19:44, 8 August 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 3 > Nr. 618.


Nr. 618
Der Geschäftsträger in Tanger an das Auswärtige Amt1


Telegramm 88                               Tanger, den 1. August 19142

     Nach nicht dementierten Meldungen Casablancaer Zeitungen
von Donnerstag3 hat Generalresident Befehl, 20 000 Mann zur Ein-
schiffung nach Frankreich bereitzuhalten
. Aus Casablanca trifft
zuverlässige Meldung ein, daß Truppenzusammenziehungen dort
stattfinden. Die Tatsache, daß seit heute früh Scherif telegraphisch
keine chiffrierten Telegramme mehr durchläßt, spricht ferner dafür,
daß Truppenverschiebungen erfolgen4 man verborgen halten will.
Wie in Casablanca durchgesickert ist, soll französische Regierung
beabsichtigen, bei Kriegsausbruch das innere Marokko preiszu-
geben
und sich auf Schutz der Küstenstädte zu beschränken, um
möglichst viele Truppen auf europäischen Kriegsschauplatz werfen
zu können
5.                                                        D i e c k h o f f


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Tanger 1040 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt
2. August 313 vorm. Eingangsvermerk: 2. August vorm.. Lag dem Kaiser
vor; an das Amt zurück am 2. August. Am 2. August dem Generalstab,
Kriegsministerium, Admiralstab und Reichsmarineamt mitgeteilt.
3 30. Juli.
4 Anscheinend fehlt ein Wort in der Entzifferung.
5 Vgl. Nr. 665.