Nr. 634 Der Staatssekretär des Reichsmarineamts an den Staatssekretär des Auswärtigen, 2. August 1914: Difference between revisions

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<sup>3</sup> Hierzu die Randverfügung Zimmermanns vom 2. August: »Bitte mündliche <br>
<sup>3</sup> Hierzu die Randverfügung Zimmermanns vom 2. August: »Bitte mündliche <br>
entsprechende Verständigung des engl. Botschafters auf dessen gestrige Vor- <br>
entsprechende Verständigung des engl. Botschafters auf dessen gestrige Vor- <br>
stellung (siehe Nr. 610) bei S. E. veranlassen«. Bei den Akten auch die <br>
stellung (siehe [[Nr. 610 Die englische Botschaft an das Auswärtige Amt, 2. August 1914|Nr. 610]]) bei S. E. veranlassen«. Bei den Akten auch die <br>
Abschrift eines telegraphischen Befehls des Reichsmarineamts an Station <br>
Abschrift eines telegraphischen Befehls des Reichsmarineamts an Station <br>
Nordsee, Kommandanturen Cuxhaven und Geestemünde: »Auf dringenden <br>
Nordsee, Kommandanturen Cuxhaven und Geestemünde: »Auf dringenden <br>

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Nr. 634
Der Staatssekretär des Reichsmarineamts an den Staatssekretär des Auswärtigen1


                                                  Berlin, den 2. August 19142

     Ew. Exz. beehre ich mich auf die telephonische Anfrage des
Herrn Unterstaatssekretärs des Ausw. Amts von heute nacht 1245,
betr. Festhaltens der englischen Handelsschiffe folgendes mitzuteilen:
     Fremde Handelsschiffe sind in Cuxhaven lediglich zurück-
gehalten  w ä h r e n d   d e s   A u s l e g e n s   der Minensperren, weil
andernfalls Gefahr für die Schiffe vorlag. N a c h   F e r t i g s t e l -
l u n g  der Minensperren heute mittag ist Schiffen Auslaufen im
Kriegshafen gestattet3.

                                               I[m] A[uftrage] d[es] St[aatssekretärs]

                                                                 v.   C a p e l l e


1 Nach der Ausfertigung von Capelles Hand.
2 Eingegangen im Auswärtigen Amt am 2. August.
3 Hierzu die Randverfügung Zimmermanns vom 2. August: »Bitte mündliche
entsprechende Verständigung des engl. Botschafters auf dessen gestrige Vor-
stellung (siehe Nr. 610) bei S. E. veranlassen«. Bei den Akten auch die
Abschrift eines telegraphischen Befehls des Reichsmarineamts an Station
Nordsee, Kommandanturen Cuxhaven und Geestemünde: »Auf dringenden
Wunsch des Auswärtigen Amts die fremden Handelsschiffe, in erster Linie
die englischen, bis auf weiteres nicht zurückhalten. Bei besonderen mili-
tärischen Gründen Zurückhaltung hier beantragen. Marineamt.«