Nr. 64. Der Botschafter in Rom an den Reichskanzler, 18. Juli 1914: Difference between revisions

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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Meiner anderweitigen Meldung über die Abfassung eines Rechts- <br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Meiner anderweitigen Meldung über die Abfassung eines Rechts- <br>

Revision as of 10:02, 13 May 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 64.


Nr. 64
Der Botschafter in Rom an den Reichskanzler1


                                                                 Fiuggi, den 16. Juli 19142

     Meiner anderweitigen Meldung über die Abfassung eines Rechts-
gutachtens des Staatsministers Fusinato3, betreffend den öster-
reichisch-serbischen Streitfall und die Stellung des Marquis di San
GiuHano dazu, möchte ich noch hinzufügen, daß der Minister mit
großer Entschiedenheit den Standpunkt vertrat, Österreich dürfe
nicht in Belgrad wegen der großserbischen Propaganda reklamieren,
solange diese Propaganda nicht in Österreich selbst zur Tat über-
gehe. Die Ermordung des Thronfolgers sei als solche nicht anzu-
sehen, da sie nicht von einem serbischen Untertan begangen worden
sei. Wenn Österreich beabsichtige, die serbischen Nation alitäts-
bestrebungen mit Gewalt zu unterdrücken, so sei es für irgendeine
italienische Regierung ganz unmöghch, ihr auf diesem Wege zu
folgen; alle Traditionen4 der Nation ah tätsidee und des liberalen
Prinzips zwängen Italien, sich von dieser Bahn fernzuhalten.
     Wer mit der Phrasenherrschaft der lateinischen Völker vertraut
ist, wird nicht verkennen, daß es in der Tat für eine italienische
Regierung nicht leicht ist, eine andere Haltung einzunehmen. Be-
reits werden Stimmen laut, die mit Rücksicht auf den gleichartigen
geschichtlichen italienischen Nationalitätskampf die Bekämpfung der
serbischen Nationalitätsbestrebungen als unmöglich bezeichnen. Die
Plattform des österreichischen Vorgehens ist daher für die hiesige
öffenthche Meinung durchaus ungünstig. Wenn ich den Standpunkt
des Ministers ziemlich lebhaft bekämpft habe, so geschah es weniger,
weil ich diesen Standpunkt nicht begriff, als weil ich wünschte, ihn
indirekt zu einer Andeutung darüber zu bringen, ob er auch im
Falle ernster europäischer Komplikation dem Bundesgenossen die
Hilfe versagen würde. Bis zu einer abschließenden Erklärung
darüber konnte der Minister schon aus dem Grunde nicht gehen,
weil die österreichischen Forderungen eine Formulierung noch nicht
gefunden haben. Ich habe aber den Eindruck gewonnen, daß es
außerordentlich schwer, wenn nicht unmöglich sein wird, Itahen auf
diesem Gebiete zur Gefolgschaft zu bringen. Es spielen in diese
Angelegenheit nicht nur die vorliegende akute Frage, sondern vor
allem auch die hier herrschende Stimmung gegen Österreich und
auch die eigene psychologische Verfassung des Marquis di San Giuliano
hinein. Noch vor einem Jahre sahen die Dinge anders aus. Aber
seit den bekannten Triester Erlassen des Prinzen Hohenlohe ist die
kaum latent gewordene geschichthche Abneigung gegen Österreich
allmählich mehr und mehr wieder erwacht, und es ist in der Tat
schwer, sich augenblickhch eine weitgehende österreichisch-italienische
Kooperation praktisch vorzustellen. Der Marquis di San Giuhano,
der die Pflege der Beziehungen zu Österreich als eine Art pohtischen
Programms seiner Ministerschaft betrachtet hat, ist enttäuscht und
fühlt sich nicht mehr von der Volksstimmung getragen. Er sagte
mir noch gestern, er sehe so viele schwarze Punkte für die weitere
Gestaltung des itaHenisch-österreichischen Verhältnisses, daß er fast
an einer weiteren Arbeit verzweifle.
     Ich habe ihm an der Hand vieler Gründe gesagt, ich sei auch
heute noch überzeugt, daß für Itahen das Bundesverhältnis zu
Österreich die beste PoHtik sei. Zeitweilige Störungen, wie die
jetzige, müßten überwunden werden. Der Minister meinte, solange
er noch da sei, wolle er ja auch in diesem Sinne wirken. Aber er
arbeite ohne große Hoffnung.

                                                                           F l o t o w


1 Nach der Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 18. Juli nachm. Am 19. Juli in
Abschrift der Botschaft in Wien »zur gefl. vertraulichen Information und
geeigneten Verwendung gegenüber Graf Berchtold« übersandt.
3 Siehe Nr. 42.
4 Ausfertigung irrig: Tradition.