Nr. 673 Der Gesandte in Sofia an das Auswärtige Amt, 2. August 1914: Difference between revisions

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<sup>2</sup> Aufgegeben in Sofia 1<sup>30</sup> nachm., angekommen im Auswärtigen Amt <br>
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6<sup>5</sup> nachm. Eingangsvermerk : 2. August nachm. <br>
6<sup>5</sup> nachm. Eingangsvermerk : 2. August nachm. <br>
<sup>3</sup> Siehe Nr. 549. <br>
<sup>3</sup> Siehe [[Nr. 549 Der Staatssekretär des Auswärtigen an den Gesandten in Sofia, 1. August 1914|Nr. 549]]. <br>
<sup>4</sup> Siehe Nr. 697 und 698.
<sup>4</sup> Siehe [[Nr. 697 Der Reichskanzler an den Gesandten in Sofia, 3. August 1914|Nr. 697]] und [[Nr. 698 Der Reichskanzler an den Botschafter in Wien, 3. August 1914|698]].

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Nr. 673
Der Gesandte in Sofia an das Auswärtige Amt1


Telegramm 43                               Sofia, den 2. August 19142 3

     Ministerpräsident hat nach Zustimmung des Königs heute öster-
reichischem Kollegen und mir den Anschluß Bulgariens an den Drei-
bund auf folgender Grundlage vorgeschlagen.
     Erstens: Der Dreibund garantiert Bulgarien seinen heutigen
Besitzstand gegen jeglichen Angriff, von welcher Seite er kommen
mag.
     Zweitens: Der Dreibund sagt Bulgarien seine Unterstützung
zu bei seinen Bestrebungen auf künftigen Landerwerb in Gebieten,
auf die es historische und ethnographische Rechte besitzt und die
unter der Herrschaft eines Staates stehen, der nicht zum Dreibund
gehört.
     Falls also Rumänien mit dem Dreibund geht, hat es von Bul-
garien nichts zu fürchten, und bei späteren territorialen Ver-
änderungen wird Bulgarien Erwerbungen nur im Westen suchen.
Tritt Rumänien zu Rußland über, so hätte Bulgarien freie Hand,
seine Anrechte auf Dobrudscha wieder geltend zu machen und läßt
eventuell gegen Rumänien marschieren.
     Ministerpräsident hat italienischen Kollegen noch nicht benach-
richtigt und überläßt Ew. Exz. die Verständigung mit Rom4.
                                                                      M i c h a h e l l e s


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Sofia 130 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt
65 nachm. Eingangsvermerk : 2. August nachm.
3 Siehe Nr. 549.
4 Siehe Nr. 697 und 698.