Nr. 675 Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt, 2. August 1914

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Nr. 675
Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt1


Telegramm 170                               Rom, den 2. August 19142 3

     Kriegszustand hier mitgeteilt. Marquis di San Giuliano erwi-
derte, gestriger Ministerrat sei zu Beschluß gekommen, daß casus
foederis nicht vorliege, da es sich um Angriffskrieg handele. Italien
sei nicht vorher gefragt worden, sei daher nicht gebunden. Man
habe ihm nicht einmal Zeit gelassen, irgendwelche mihtärische Maß-
regeln zu treffen. Aus diesen Gründen müsse man zunächst neutral
bleiben, vorbehaltlich späterer zugunsten der Alliierten zu fassender
Beschlüsse. Der Minister betonte mehrfach letztere Möglichkeit.
     Nachricht von Angriff russischer Truppen auf deutsches Gebiet
machte Eindruck auf ihn. Als er sich aber zu der Bemerkung ver-
stieg, es handele sich wohl um kleine Grenzgefechte, die vielleicht
eine so schwere Maßregel nicht nötig machten, bin ich stark mit ihm
zusammengestoßen.
     Auf meine Vorwürfe sagte Minister, er wolle mir ganz geheim
sagen, daß nach übereinstimmenden und begründeten Nachrichten
die Regierung Italiens im Falle der Teilnahme am Kriege die Revo-
lution im Lande haben würde. Es ist zuzugeben, daß die Gefahr
nicht ganz geleugnet werden kann. Die Zustände sind hier seit
Jahresfrist sehr bedenklich geworden. Ich glaube aber, daß mehr
noch als dies für hiesige Entschlüsse Furcht vor England maßgebend
ist, es wird hier daher kaum etwas zu erreichen sein, wenn nicht
Teilnahme Englands am Krieg verhindert werden kann.
     Minister sagte, Rumänien werde gleiche Haltung wie Italien
einnehmen.
                                                                           F l o t o w


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Rom 220 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt
620 nachm. Eingangsvermerk: 2. August nachm. Dem Kaiser am 2. August
vorgelegt. Von »Kriegszustand hier . . . . . . . . . . letztere Möglichkeit« dem
Generalstab, Kriegsministerium, Admiralstab und Reichsmarineamt mit-
geteilt, ab durch Boten am 3. August 725 vorm.
3 Siehe Nr. 628.