Nr. 6 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern: Difference between revisions

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Vermittlung bayerischer Behörden bei Zustellung österreichischer Ein- <br>
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berufungsorders oder Bekanntmachung österreichischer Mobilmachungs-<br>  
berufungsorders oder Bekanntmachung österreichischer Mobilmachungs-<br>  
befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung, <br>
befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung. <br>
Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer <br>
Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer <br>
Wehrpflichtiger genehm. <br>
Wehrpflichtiger genehm. <br>

Revision as of 10:36, 29 September 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Anhang IV. > Nr. 6


Nr. 6
Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern


Telegramm                                    Berlin, den 25. Juli 19141

     Im Nachgange zum Telegramm von gestern2.

     Reichsleitung ersucht wegen einheitlichen Vorgehens im Reich
Vermittlung bayerischer Behörden bei Zustellung österreichischer Ein-
berufungsorders oder Bekanntmachung österreichischer Mobilmachungs-
befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung.
Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer
Wehrpflichtiger genehm.
     Näheres hierüber direkt vom Reichseisenbahnamt.

                                                                           S c h o e n


1 Zum Telegraphenamt nachm.
2 Siehe Nr 5 Anm. 2