Nr. 6 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern
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Telegramm Berlin, den 25. Juli 19141
Im Nachgange zum Telegramm von gestern2.
Reichsleitung ersucht wegen einheitlichen Vorgehens im Reicü Vermittlung bayerischer Behörden bei Zustellung österreichischer Ein- berufungsorders oder Bekanntmachung österreichischer Mobilmachungs- befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung, Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer Wehrpflichtiger genehm. Näheres hierüber direkt vom Reichseisenbahnamt.
S c h o e n
1 Zum Telegraphenamt nachm. 2 Siehe Nr 5 Anm. 2