Nr. 6 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern
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Telegramm Berlin, den 25. Juli 19141
Im Nachgange zum Telegramm von gestern2.
Reichsleitung ersucht wegen einheitlichen Vorgehens im Reich
Vermittlung bayerischer Behörden bei Zustellung österreichischer Ein-
berufungsorders oder Bekanntmachung österreichischer Mobilmachungs-
befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung.
Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer
Wehrpflichtiger genehm.
Näheres hierüber direkt vom Reichseisenbahnamt.
S c h o e n
1 Zum Telegraphenamt 320 nachm.
2 Siehe Nr 5 Anm. 2