Nr. 6 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern
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Nr. 6
Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern
Telegramm Berlin, den 25. Juli 19141
Im Nachgange zum Telegramm von gestern2.
Reichsleitung ersucht wegen einheitlichen Vorgehens im Reich
Vermittlung bayerischer Behörden bei Zustellung österreichischer Ein-
berufungsorders oder Bekanntmachung österreichischer Mobilmachungs-
befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung.
Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer
Wehrpflichtiger genehm.
Näheres hierüber direkt vom Reichseisenbahnamt.
S c h o e n
1 Zum Telegraphenamt nachm.
2 Siehe Nr 5 Anm. 2