Nr. 745 Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt, 3. August 1914

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Nr. 745

Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt1

Telegramm 172 Rom, den 3. August 19142

Dringend !

Marquis di San Giuliano steht auf dem Standpunkt, alle diese Akte Frankreichs bildeten nicht casus foederis, da sie nur Konsequenz des ersten aggressiven Vorgehens Österreichs seien3. Meine Ausein- andersetzung darüber mit ihm ist bis zu einem Grade der Schärfe gelangt, daß ihre Fortsetzung bedenklich erscheint. Er wirft uns vor, wir hätten das Spiel mit Österreich abgekartet, um Italien vor ein fait accompli zu stellen. Man könne aber nicht eine Großmacht in einen solchen Konflikt verwickeln, ohne sie vorher zu befragen. Wir müßten nun die Folgen davon tragen, daß Italien sich nicht überrumpeln lasse. Man habe ihm nicht einmal Zeit gelassen, militärisch sich vorzubereiten. So könne man nicht das Land eng- lisch-französischen Angriffen aussetzen. Dazu kämen die großen Ge- fahren der inneren Lage4. Wir würden ja sehen, was in diesem, Kampf aus Österreich würde, es sei ein Leichnam, der nicht mehr lebensfähig sei. Es würde jetzt ganz vernichtet werden.

Heute soll Neutralitätserklärung offiziell erscheinen.

Herr von Kleist meldet, daß S. M. der König beste Absichten geäußert, aber erklärt habe, gegen sein Ministerium könne er nicht handeln. Der Hauptfehler Österreichs sei, daß es nicht rechtzeitig Kompensationen angeboten habe5

Dem österreichischen Botschafter hat Marquis di San Giuliano auf Mitteilung über Artikel 7 geantwortet, daß die bedingte Erklärung Österreich-Ungarns über Artikel 7 ungenügend sei und namenthch kein Angebot von Kompensationen enthalte6. Bericht darüber folgt durch von Kleist. Auseinandersetzungen des österreichischen Bot- schafters, mit dem ich durchaus gemeinsam vorgehe, zu Marquis di San Giuliano sind auch schon äußerst scharfe. Auch nach semer Ansicht sind innere Lage, England und Kompensationen Motive der6 hiesigen Entschließungen.

Agenzia Stefani und mehrere Zeitungen sind zur Verbreitung von Kriegsnachrichten bereit. Habe auch in Presse betont, daß k. Regierung Vorgehen Rußlands und Frankreichs als casus foederis für Italien betrachte.


1 Nach der Entzifferung. 2 Aufgegeben in Rom 20 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt 320 nachm. Eingangsvermerk: 3. August nachm. Entzifferung am 3. August an den Kaiser gesandt. 3 Siehe Nr. 664 und 694. 4 Siehe Nr. 614, 748 und 840. 5 Vgl. auch Nr. 771. 6 Siehe Nr. 594.