Nr. 772 Der Botschafter in Wien an das Auswärtige Amt, 3. August 1914

From World War I Document Archive
Revision as of 14:43, 11 August 2015 by Woodz2 (talk | contribs)
Jump to navigation Jump to search

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Nr. 772.


Nr. 772
Der Botschafter in Wien an das Auswärtige Amt1


Telegramm 162                               Wien, den 3. August 19142

     Wie Ew. Exz. bekannt, hat man hier Kriegs-
erklärung an Rußland bisher nur aufgeschoben, um im
Aufmarsch in Galizien möglichst lange ungestört zu
bleiben.
     Man möchte hier vermeiden, durch spontane
Kriegserklärung an Rußland Odium des Angriffs auf
sich zu nehmen, und fragt sich, ob Österreich nicht
den russischerseits erfolgten Angriff auf Deutschland
ja auch für die Monarchie als direkte Folge des Allianz-
vertrags als Kriegsgrund anführen könnte.
     Da sich Kriegserklärung wohl nur noch wenige
Tage wird hinhalten lassen, wäre man für Kundgabe
dortiger Ansicht in Kriegserklärungsfrage dankbar3.

                                                                      T s c h i r s c h k y


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Wien 530 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt
717 nachm. Eingangsvermerk: 3. August nachm. Entzifferung lag dem
Kaiser vor, von ihm am 4. August ins Amt zurückgelangt. Generalstab,
Kriegsministerium, Admiralstab und Reichsmarineamt mitgeteilt.
3 Randvermerk Zimmermanns vom 4. August: »Der österreichisch-ungarische
Botschaftsrat teilt mir mit, daß seine Regierung voraussichtlich morgen
den Krieg in St. Petersburg erklären wird. Als Grund der Kriegserklärung
soll der ( . . . . . . . . ) Gedanke verwertet werden. Das lange Zögern erkläre
sich durch den Wunsch, sich vor Überraschungen durch Rußland sicher-
zustellen durch vorherige Hinausschiebung von Truppen an die Grenze.« 
Die Klammer bezieht sich auf die im Text der Entzifferung von Zimmer-
mann eingeklammerten Worte: »den russischerseits . . . . . . . . . . . Kriegs-
grund anführen.« Siehe Nr. 814.