Nr. 773 Amtliche durch Wolffs Telegraphenbüro veröffentlichte Mitteilung, 3. August 1914: Difference between revisions

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sätzen Wahnschaffes und des Reichskanzlers. <br>
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<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 3. August nachm. <br>
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 3. August nachm. <br>
<sup>3</sup> Siehe Nr. 734 und 734c.
<sup>3</sup> Siehe [[Nr. 734 Der Reichskanzler an den Botschafter in Paris, 3. August 1914|Nr. 734]] und [[Nr. 734c Veröffentlichung der Kriegserklärung an Frankreich durch das Wolffbüro, 3. August 1914|734c]].

Latest revision as of 17:25, 2 September 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Nr. 773.


Nr. 773
Amtliche durch Wolffs Telegraphenbüro veröffentlichte Mitteilung1


                                                  Berlin, den 3. August 19142

     Bisher hatten deutsche Truppen dem erteilten Befehl gemäß
die französische Grenze nicht überschritten. Dagegen greifen seit
gestern französische Truppen ohne Kriegserklärung unsere Grenz-
posten an. Sie haben, obwohl uns die französische Regierung noch
vor wenigen Tagen die Innehaltung einer unbesetzten Zone von
10 Kilometern zugesagt hatte, an verschiedenen Punkten die deutsche
Grenze überschritten. Französische Kompagnien halten seit gestern
nacht deutsche Ortschaften besetzt. Bomben werfende Flieger
kommen seit gestern nach Baden, Bayern und unter Verletzung der
belgischen Neutralität über belgisches Gebiet in die Rheinprovinz
and versuchen, unsere Bahnen zu zerstören.
     Frankreich hat damit den Angriff gegen uns eröffnet und den
Kriegszustand hergestellt. Des Reiches Sicherheit zwingt uns zur
Gegenwehr. S. M. der Kaiser hat die erforderlichen Befehle erteilt.
     Der deutsche Botschafter in Paris ist angewiesen, seine Pässe
zu fordern3.


1 Nach einer nicht paraphierten Aufzeichnung mit Änderungen und Zu-
sätzen Wahnschaffes und des Reichskanzlers.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 3. August nachm.
3 Siehe Nr. 734 und 734c.