Nr. 773 Amtliche durch Wolffs Telegraphenbüro veröffentlichte Mitteilung, 3. August 1914
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Berlin, den 3. August 19142
Bisher hatten deutsche Truppen dem erteilten Befehl gemäß die französische Grenze nicht überschritten. Dagegen greifen seit gestern französische Truppen ohne Kriegserklärung unsere Grenz- posten an. Sie haben, obwohl uns die französische Regierung noch vor wenigen Tagen die Innehaltung einer unbesetzten Zone von 10 Kilometern zugesagt hatte, an verschiedenen Punkten die deutsche Grenze überschritten. Französische Kompagnien halten seit gestern nacht deutsche Ortschaften besetzt. Bomben werfende Flieger kommen seit gestern nach Baden, Bayern und unter Verletzung der belgischen Neutralität über belgisches Gebiet in die Rhein pro vinz and versuchen, unsere Bahnen zu zerstören. Frankreich hat damit den Angriff gegen uns eröffnet und den Kriegszustand hergestellt. Des Reiches Sicherheit zwingt uns zur Gegenwehr. S. M. der Kaiser hat die erforderlichen Befehle erteilt. Der deutsche Botschafter in Paris ist angewiesen, seine Pässe zu fordern3.
1 Nach einer nicht paraphierten Aufzeichnung mit Änderungen und Zu- sätzen Wahnschaffes und des Reichskanzlers. 2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 3. August nachm. 3 Siehe Nr. 734 und 734c.