Nr. 781 Ein für die Presse bestimmt gewesener, nicht veröffentlichter Artikel des Auswärtigen Amts über das Vorgehen gegen Belgien, 3. August 1914: Difference between revisions
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<center><font size=4>'''Ein für die Presse bestimmt gewesener, nicht veröffentlichter Artikel des Auswärtigen Amts über das Vorgehen gegen Belgien<sup>1</sup>'''</font></center> | <center><font size=4>'''Ein für die Presse bestimmt gewesener, nicht veröffentlichter Artikel des Auswärtigen Amts über das Vorgehen gegen Belgien<sup>1</sup>'''</font></center><br> | ||
Bereits am 1. August abends lagen der deutschen Regierung zu- | Bereits am 1. August abends lagen der deutschen Regierung zu- <br> | ||
verlässige Nachrichten darüber vor, daß sich französische Streitkräfte | verlässige Nachrichten darüber vor, daß sich französische Streitkräfte <br> | ||
an der Linie Givet— Maubeuge sammeln. Diese Nachrichten, deren | an der Linie Givet— Maubeuge sammeln. Diese Nachrichten, deren <br> | ||
Zuverlässigkeit feststeht, lassen keinen Zweifel über die Absicht | Zuverlässigkeit feststeht, lassen keinen Zweifel über die Absicht <br> | ||
Frankreichs, durch belgisches Gebiet gegen Deutschland durchzu- | Frankreichs, durch belgisches Gebiet gegen Deutschland durchzu- <br> | ||
stoßen. In der Nacht vom | stoßen. In der Nacht vom 1. zum 2. August haben französische <br> | ||
Fheger belgisches Gebiet in der Richtung nach der Rheinprovinz | Fheger belgisches Gebiet in der Richtung nach der Rheinprovinz <br> | ||
zu überflogen. Da sie Signale nach rückwärts gaben, ist ein Zweifei | zu überflogen. Da sie Signale nach rückwärts gaben, ist ein Zweifei <br> | ||
über die Nationahtät dieser Flieger aufgeschlossen. In der Nacht | über die Nationahtät dieser Flieger aufgeschlossen. In der Nacht <br> | ||
vom I. zum 2. August ist an der holländischen Grenze die Nach- | vom I. zum 2. August ist an der holländischen Grenze die Nach- <br> | ||
richt eingetroffen, daß französische Truppen die belgische Grenze | richt eingetroffen, daß französische Truppen die belgische Grenze <br> | ||
überschritten haben. Diese Vorgänge stellen den Beginn des ge- | überschritten haben. Diese Vorgänge stellen den Beginn des ge- <br> | ||
planten Durchstoßes dar. | planten Durchstoßes dar. <br> | ||
Die k. Regierung hat infolgedessen am 2. August, abends | Die k. Regierung hat infolgedessen am 2. August, abends <br> | ||
8 Uhr, der k. belgischen Regierung Mitteilung von diesen Tat- | 8 Uhr, der k. belgischen Regierung Mitteilung von diesen Tat- <br> | ||
sachen gemacht und hinzugefügt, sie könne sich der Besorgnis | sachen gemacht und hinzugefügt, sie könne sich der Besorgnis <br> | ||
nicht erwehren, daß Belgien trotz besten Willens nicht imstande | nicht erwehren, daß Belgien trotz besten Willens nicht imstande <br> | ||
sein werde, ohne Hilfe den französischen Durchmarsch mit so viel | sein werde, ohne Hilfe den französischen Durchmarsch mit so viel <br> | ||
Aussicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine ausreichende Sicher- | Aussicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine ausreichende Sicher- <br> | ||
heit gegen die Bedrohung Deutschlands gefunden werden könne. | heit gegen die Bedrohung Deutschlands gefunden werden könne. <br> | ||
Es sei ein Gebot der Selbsterhaltung Deutschlands, dem feindlichen | Es sei ein Gebot der Selbsterhaltung Deutschlands, dem feindlichen <br> | ||
Angriff zuvorzukommen. Mit dem größten Bedauern würde es daher | Angriff zuvorzukommen. Mit dem größten Bedauern würde es daher <br> | ||
die | die deutsche Regierung erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feind- <br> | ||
seligkeit gegen sich darin erblickte, daß die Maßnahmen seiner Gegner | seligkeit gegen sich darin erblickte, daß die Maßnahmen seiner Gegner <br> | ||
Deutschland zwingen, zur Gegenwehr auch seinerseits belgisches | Deutschland zwingen, zur Gegenwehr auch seinerseits belgisches <br> | ||
Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuschließen, erklärte | Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuschließen, erklärte <br> | ||
die k. Regierung der k. belgischen Regierung ferner was folgt: | die k. Regierung der k. belgischen Regierung ferner was folgt: <br> | ||
1. Deutschland beabsichtigt keinerlei | 1. Deutschland beabsichtigt keinerlei Feindseligkeit gegen Belgien, <br> | ||
Ist Belgien gewillt, in dem bevorstehenden Ivriege Deutschland gegen- | Ist Belgien gewillt, in dem bevorstehenden Ivriege Deutschland gegen- <br> | ||
über eine wohlwollende Neutralität einzunehmen, so verpflichtet sich | über eine wohlwollende Neutralität einzunehmen, so verpflichtet sich <br> | ||
die deutsche Regierung, beim Friedensschluß Besitzstand und Unab- | die deutsche Regierung, beim Friedensschluß Besitzstand und Unab- <br> | ||
hängigkeit des Königreichs im vollen Umfange zu garantieren. | hängigkeit des Königreichs im vollen Umfange zu garantieren. <br> | ||
2. Deutschland verpflichtet sich, unter obiger Voraussetzung | 2. Deutschland verpflichtet sich, unter obiger Voraussetzung <br> | ||
das Gebiet des Königreichs wieder zu räumen, sobald der Frieden | das Gebiet des Königreichs wieder zu räumen, sobald der Frieden <br> | ||
geschlossen ist. | geschlossen ist. <br> | ||
3. Bei einer freundschaftlichen Haltung Belgiens ist Deutschland | 3. Bei einer freundschaftlichen Haltung Belgiens ist Deutschland <br> | ||
bereit, im Einvernehmen mit den k. belgischen Behörden alle Be- | bereit, im Einvernehmen mit den k. belgischen Behörden alle Be- <br> | ||
dürfnisse seiner Truppen gegen Barzahlung anzukaufen und jeden | dürfnisse seiner Truppen gegen Barzahlung anzukaufen und jeden <br> | ||
Schaden zu ersetzen, der etwa durch deutsche Truppen verursacht | Schaden zu ersetzen, der etwa durch deutsche Truppen verursacht <br> | ||
werden könnte. | werden könnte. <br> | ||
Die k. belgische Regierung hat innerhalb der geforderten Frist | Die k. belgische Regierung hat innerhalb der geforderten Frist <br> | ||
von 12 Stunden geantwortet, daß sie sich unseren Vorschlägen gegen- | von 12 Stunden geantwortet, daß sie sich unseren Vorschlägen gegen- <br> | ||
über ablehnend verhalte und jeder Verletzung seiner | über ablehnend verhalte und jeder Verletzung seiner<sup>2</sup> Neutralität <br> | ||
mit Gewalt entgegentreten werde 3. | mit Gewalt entgegentreten werde<sup>3</sup>. <br> | ||
Die deutsche Regierung begleitet diese Entwicklung der Dinge | Die deutsche Regierung begleitet diese Entwicklung der Dinge <br> | ||
mit dem größten Bedauern. Das gesamte deutsche Volk wird dieses | mit dem größten Bedauern. Das gesamte deutsche Volk wird dieses <br> | ||
Bedauern teilen. Aber der Ernst der Stunde und das Vorgehen | Bedauern teilen. Aber der Ernst der Stunde und das Vorgehen <br> | ||
Frankreichs erfordern schnelles und entschiedenes Handeln. | Frankreichs erfordern schnelles und entschiedenes Handeln. <br> | ||
<hr> | <hr> | ||
<sup>1</sup> Nach der bei den Akten befindlichen Niederschrift in Maschinenschrift | <sup>1</sup> Nach der bei den Akten befindlichen Niederschrift in Maschinenschrift <br> | ||
mit Zusätzen von Stumms und Riezlers Hand. Randnotiiz des Obersten | mit Zusätzen von Stumms und Riezlers Hand. Randnotiiz des Obersten <br> | ||
im Gr. Generalstab Tappen vom 3. August: »Soll auf Befehl Sr. Exz. des | im Gr. Generalstab Tappen vom 3. August: »Soll auf Befehl Sr. Exz. des <br> | ||
Herrn Chefs nicht veröffentlicht werden«. Auf beigeheftetem Blatt (Ein- | Herrn Chefs nicht veröffentlicht werden«. Auf beigeheftetem Blatt (Ein- <br> | ||
gangsvermerk: 4. August nachm.) der Vermerk von Radowitz' Hand: | gangsvermerk: 4. August nachm.) der Vermerk von Radowitz' Hand: <br> | ||
»Von Major von Redern, Gr. Generalstab. | »Von Major von Redern, Gr. Generalstab. <br> | ||
Der Herr Chef des Gr. Generalstabs wünscht, daß die beabsichtigte Ver- | Der Herr Chef des Gr. Generalstabs wünscht, daß die beabsichtigte Ver- <br> | ||
öffentlichung vorläufig unterbleibe. Es könnten sich doch noch Verände- | öffentlichung vorläufig unterbleibe. Es könnten sich doch noch Verände- <br> | ||
rungen in dem Verhältnis zu Belgien ergeben. Dann würde der Beruhi- | rungen in dem Verhältnis zu Belgien ergeben. Dann würde der Beruhi- <br> | ||
gungsartikel seinen Zweck verfehlen. | gungsartikel seinen Zweck verfehlen. <br> | ||
Sobald tatsächliche Meldungen aus Belgien vorlägen, würde der General- | Sobald tatsächliche Meldungen aus Belgien vorlägen, würde der General- <br> | ||
stab der Veröffentlichung in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt | stab der Veröffentlichung in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt <br> | ||
nähertreten« | nähertreten« <br> | ||
<sup>2</sup> So in der Niederschrift. | <sup>2</sup> So in der Niederschrift. <br> | ||
<sup>3</sup> »sie sich . . . . . . . . . . entgegentreten werde« Bleistiftzusatz von Stumms | <sup>3</sup> »sie sich . . . . . . . . . . entgegentreten werde« Bleistiftzusatz von Stumms <br> | ||
Hand in der hierfür im Entwurf offen gelassenen Lücke. | Hand in der hierfür im Entwurf offen gelassenen Lücke. |
Revision as of 10:14, 14 August 2015
WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Nr. 781.
Bereits am 1. August abends lagen der deutschen Regierung zu-
verlässige Nachrichten darüber vor, daß sich französische Streitkräfte
an der Linie Givet— Maubeuge sammeln. Diese Nachrichten, deren
Zuverlässigkeit feststeht, lassen keinen Zweifel über die Absicht
Frankreichs, durch belgisches Gebiet gegen Deutschland durchzu-
stoßen. In der Nacht vom 1. zum 2. August haben französische
Fheger belgisches Gebiet in der Richtung nach der Rheinprovinz
zu überflogen. Da sie Signale nach rückwärts gaben, ist ein Zweifei
über die Nationahtät dieser Flieger aufgeschlossen. In der Nacht
vom I. zum 2. August ist an der holländischen Grenze die Nach-
richt eingetroffen, daß französische Truppen die belgische Grenze
überschritten haben. Diese Vorgänge stellen den Beginn des ge-
planten Durchstoßes dar.
Die k. Regierung hat infolgedessen am 2. August, abends
8 Uhr, der k. belgischen Regierung Mitteilung von diesen Tat-
sachen gemacht und hinzugefügt, sie könne sich der Besorgnis
nicht erwehren, daß Belgien trotz besten Willens nicht imstande
sein werde, ohne Hilfe den französischen Durchmarsch mit so viel
Aussicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine ausreichende Sicher-
heit gegen die Bedrohung Deutschlands gefunden werden könne.
Es sei ein Gebot der Selbsterhaltung Deutschlands, dem feindlichen
Angriff zuvorzukommen. Mit dem größten Bedauern würde es daher
die deutsche Regierung erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feind-
seligkeit gegen sich darin erblickte, daß die Maßnahmen seiner Gegner
Deutschland zwingen, zur Gegenwehr auch seinerseits belgisches
Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuschließen, erklärte
die k. Regierung der k. belgischen Regierung ferner was folgt:
1. Deutschland beabsichtigt keinerlei Feindseligkeit gegen Belgien,
Ist Belgien gewillt, in dem bevorstehenden Ivriege Deutschland gegen-
über eine wohlwollende Neutralität einzunehmen, so verpflichtet sich
die deutsche Regierung, beim Friedensschluß Besitzstand und Unab-
hängigkeit des Königreichs im vollen Umfange zu garantieren.
2. Deutschland verpflichtet sich, unter obiger Voraussetzung
das Gebiet des Königreichs wieder zu räumen, sobald der Frieden
geschlossen ist.
3. Bei einer freundschaftlichen Haltung Belgiens ist Deutschland
bereit, im Einvernehmen mit den k. belgischen Behörden alle Be-
dürfnisse seiner Truppen gegen Barzahlung anzukaufen und jeden
Schaden zu ersetzen, der etwa durch deutsche Truppen verursacht
werden könnte.
Die k. belgische Regierung hat innerhalb der geforderten Frist
von 12 Stunden geantwortet, daß sie sich unseren Vorschlägen gegen-
über ablehnend verhalte und jeder Verletzung seiner2 Neutralität
mit Gewalt entgegentreten werde3.
Die deutsche Regierung begleitet diese Entwicklung der Dinge
mit dem größten Bedauern. Das gesamte deutsche Volk wird dieses
Bedauern teilen. Aber der Ernst der Stunde und das Vorgehen
Frankreichs erfordern schnelles und entschiedenes Handeln.
1 Nach der bei den Akten befindlichen Niederschrift in Maschinenschrift
mit Zusätzen von Stumms und Riezlers Hand. Randnotiiz des Obersten
im Gr. Generalstab Tappen vom 3. August: »Soll auf Befehl Sr. Exz. des
Herrn Chefs nicht veröffentlicht werden«. Auf beigeheftetem Blatt (Ein-
gangsvermerk: 4. August nachm.) der Vermerk von Radowitz' Hand:
»Von Major von Redern, Gr. Generalstab.
Der Herr Chef des Gr. Generalstabs wünscht, daß die beabsichtigte Ver-
öffentlichung vorläufig unterbleibe. Es könnten sich doch noch Verände-
rungen in dem Verhältnis zu Belgien ergeben. Dann würde der Beruhi-
gungsartikel seinen Zweck verfehlen.
Sobald tatsächliche Meldungen aus Belgien vorlägen, würde der General-
stab der Veröffentlichung in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt
nähertreten«
2 So in der Niederschrift.
3 »sie sich . . . . . . . . . . entgegentreten werde« Bleistiftzusatz von Stumms
Hand in der hierfür im Entwurf offen gelassenen Lücke.