Nr. 781 Ein für die Presse bestimmt gewesener, nicht veröffentlichter Artikel des Auswärtigen Amts über das Vorgehen gegen Belgien, 3. August 1914

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Nr. 781
Ein für die Presse bestimmt gewesener, nicht veröffentlichter Artikel des Auswärtigen Amts über das Vorgehen gegen Belgien1

     Bereits am 1. August abends lagen der deutschen Regierung zu- verlässige Nachrichten darüber vor, daß sich französische Streitkräfte an der Linie Givet— Maubeuge sammeln. Diese Nachrichten, deren Zuverlässigkeit feststeht, lassen keinen Zweifel über die Absicht Frankreichs, durch belgisches Gebiet gegen Deutschland durchzu- stoßen. In der Nacht vom i. zum 2. August haben französische Fheger belgisches Gebiet in der Richtung nach der Rheinprovinz zu überflogen. Da sie Signale nach rückwärts gaben, ist ein Zweifei über die Nationahtät dieser Flieger aufgeschlossen. In der Nacht vom I. zum 2. August ist an der holländischen Grenze die Nach- richt eingetroffen, daß französische Truppen die belgische Grenze überschritten haben. Diese Vorgänge stellen den Beginn des ge- planten Durchstoßes dar.      Die k. Regierung hat infolgedessen am 2. August, abends 8 Uhr, der k. belgischen Regierung Mitteilung von diesen Tat- sachen gemacht und hinzugefügt, sie könne sich der Besorgnis nicht erwehren, daß Belgien trotz besten Willens nicht imstande sein werde, ohne Hilfe den französischen Durchmarsch mit so viel Aussicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine ausreichende Sicher- heit gegen die Bedrohung Deutschlands gefunden werden könne. Es sei ein Gebot der Selbsterhaltung Deutschlands, dem feindlichen Angriff zuvorzukommen. Mit dem größten Bedauern würde es daher die deutsclie Regiemng erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feind- seligkeit gegen sich darin erblickte, daß die Maßnahmen seiner Gegner Deutschland zwingen, zur Gegenwehr auch seinerseits belgisches Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuschließen, erklärte die k. Regierung der k. belgischen Regierung ferner was folgt:      1. Deutschland beabsichtigt keinerlei Feindsehgkeit gegen Belgien, Ist Belgien gewillt, in dem bevorstehenden Ivriege Deutschland gegen- über eine wohlwollende Neutralität einzunehmen, so verpflichtet sich die deutsche Regierung, beim Friedensschluß Besitzstand und Unab- hängigkeit des Königreichs im vollen Umfange zu garantieren.      2. Deutschland verpflichtet sich, unter obiger Voraussetzung das Gebiet des Königreichs wieder zu räumen, sobald der Frieden geschlossen ist.      3. Bei einer freundschaftlichen Haltung Belgiens ist Deutschland bereit, im Einvernehmen mit den k. belgischen Behörden alle Be- dürfnisse seiner Truppen gegen Barzahlung anzukaufen und jeden Schaden zu ersetzen, der etwa durch deutsche Truppen verursacht werden könnte.      Die k. belgische Regierung hat innerhalb der geforderten Frist von 12 Stunden geantwortet, daß sie sich unseren Vorschlägen gegen- über ablehnend verhalte und jeder Verletzung seiner^ Neutralität mit Gewalt entgegentreten werde 3.      Die deutsche Regierung begleitet diese Entwicklung der Dinge mit dem größten Bedauern. Das gesamte deutsche Volk wird dieses Bedauern teilen. Aber der Ernst der Stunde und das Vorgehen Frankreichs erfordern schnelles und entschiedenes Handeln.


1 Nach der bei den Akten befindlichen Niederschrift in Maschinenschrift mit Zusätzen von Stumms und Riezlers Hand. Randnotiiz des Obersten im Gr. Generalstab Tappen vom 3. August: »Soll auf Befehl Sr. Exz. des Herrn Chefs nicht veröffentlicht werden«. Auf beigeheftetem Blatt (Ein- gangsvermerk: 4. August nachm.) der Vermerk von Radowitz' Hand:      »Von Major von Redern, Gr. Generalstab.      Der Herr Chef des Gr. Generalstabs wünscht, daß die beabsichtigte Ver- öffentlichung vorläufig unterbleibe. Es könnten sich doch noch Verände- rungen in dem Verhältnis zu Belgien ergeben. Dann würde der Beruhi- gungsartikel seinen Zweck verfehlen.      Sobald tatsächliche Meldungen aus Belgien vorlägen, würde der General- stab der Veröffentlichung in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt nähertreten«  2 So in der Niederschrift. 3 »sie sich . . . . . . . . . . entgegentreten werde« Bleistiftzusatz von Stumms Hand in der hierfür im Entwurf offen gelassenen Lücke.