Nr. 788 Der Chef des Generalstabs der Armee an das Auswärtige Amt, 3. August 1914: Difference between revisions

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<sup>1</sup> Nach der Ausfertigung. <br>
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<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 3. August nachm. Eintrag des <br>
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 3. August nachm. Eintrag des <br>
Unterstaatssekretärs 3 8. 14, 10 p. m. Siehe Nr. 791. <br>
Unterstaatssekretärs 3 8. 14, 10 p. m. Siehe [[Nr. 791 Der Staatssekretär des Auswärtigen an den Gesandten in Brüssel, 3. August 1914|Nr. 791]]. <br>
<sup>3</sup> Vgl. Nr. 849, Schlußsatz.
<sup>3</sup> Vgl. [[Nr. 849 Der Staatssekretär des Auswärtigen an die deutschen Bundesregierungen, 4. August 1914|Nr. 849]], Schlußsatz.

Latest revision as of 17:59, 2 September 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Nr. 788.


Nr. 788
Der Chef des Generalstabs der Armee an das Auswärtige Amt1


Geheim !                               Berlin, den 3. August 19142

     Es muß am Dienstag, den 4. August, 6 Uhr morgens, der bel-
gischen Regierung mitgeteilt werden, daß wir zu unserem Bedauern
durch das ablehnende Verhalten der k. belgischen Regierung
unseren wohlmeinenden Vorschlägen gegenüber gezwungen sein
werden, die von uns als unumgänglich notwendig dargelegten Sicher-
heitsmaßregeln gegen französische Bedrohung, wenn es sein muß
mit Waffengewalt, zur Ausführung zu bringen.

     Die Mitteilung ist nötig, da unsere Truppen bereits morgen
früh belgischen Boden betreten werden. Ich halte diese Erklärung
für genügend, da Belgien uns erklärt hat, es werde jedem Einmarsch
mit Waffengewalt entgegentreten. Eine Kriegserklärung halte ich
nicht für erwünscht, weil ich noch immer darauf rechne, mit Belgien
zu einer Verständigung zu kommen, wenn der belgischen Regierung
der Ernst der Lage klar wird3.

                                                                           v.   M o l t k e


1 Nach der Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 3. August nachm. Eintrag des
Unterstaatssekretärs 3 8. 14, 10 p. m. Siehe Nr. 791.
3 Vgl. Nr. 849, Schlußsatz.