Nr. 7 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern: Difference between revisions

From World War I Document Archive
Jump to navigation Jump to search
No edit summary
No edit summary
Line 12: Line 12:
machung österreichischer Mobilmachungsorder zu unterlassen, da <br>
machung österreichischer Mobilmachungsorder zu unterlassen, da <br>
solche Neutralitätsbruch erschiene. <br>
solche Neutralitätsbruch erschiene. <br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Österreichische Botschaft hier völlig einverstanden. öster- <br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Österreichische Botschaft hier völlig einverstanden. Öster- <br>
reichische Regierung hat Konsulate in diesem Sinne angewiesen. <br>
reichische Regierung hat Konsulate in diesem Sinne angewiesen. <br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;StrengsteGeheimhaltung der Eisenbahnerleichterungen erforderlich. <br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;StrengsteGeheimhaltung der Eisenbahnerleichterungen erforderlich. <br>

Revision as of 10:52, 29 September 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Anhang IV. > Nr. 7


Nr. 7
Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern


Telegramm                                    Berlin, den 26. Juli 19141

     Zum Telegramm von gestern2.
     Reichsleitung und Kanzler persönlich ersuchen dringendst, jede
Mitwirkung bayerischer Behörden bei Zustellung oder Bekannt-
machung österreichischer Mobilmachungsorder zu unterlassen, da
solche Neutralitätsbruch erschiene.
     Österreichische Botschaft hier völlig einverstanden. Öster-
reichische Regierung hat Konsulate in diesem Sinne angewiesen.
     StrengsteGeheimhaltung der Eisenbahnerleichterungen erforderlich.

                                                                                     S c h o e n


1 Zum Telegraphenamt 150 nachm.
2 Siehe Nr. 6.