Nr. 7 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern: Difference between revisions

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<sup>1</sup> Zum Telegraphenamt 1<sup>50</sup> nachm. <br>
<sup>1</sup> Zum Telegraphenamt 1<sup>50</sup> nachm. <br>
<sup>2</sup> Siehe Nr. 6.
<sup>2</sup> Siehe [[Nr. 6 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern|Nr. 6]].

Latest revision as of 20:08, 16 October 2015

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Nr. 7
Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern


Telegramm                                    Berlin, den 26. Juli 19141

     Zum Telegramm von gestern2.
     Reichsleitung und Kanzler persönlich ersuchen dringendst, jede
Mitwirkung bayerischer Behörden bei Zustellung oder Bekannt-
machung österreichischer Mobilmachungsorder zu unterlassen, da
solche Neutralitätsbruch erschiene.
     Österreichische Botschaft hier völlig einverstanden. Öster-
reichische Regierung hat Konsulate in diesem Sinne angewiesen.
     StrengsteGeheimhaltung der Eisenbahnerleichterungen erforderlich.

                                                                                     S c h o e n


1 Zum Telegraphenamt 150 nachm.
2 Siehe Nr. 6.