Difference between revisions of "Nr. 7 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern"
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reichische Regierung hat Konsulate in diesem Sinne angewiesen. <br> | reichische Regierung hat Konsulate in diesem Sinne angewiesen. <br> | ||
StrengsteGeheimhaltung der Eisenbahnerleichterungen erforderlich. <br> | StrengsteGeheimhaltung der Eisenbahnerleichterungen erforderlich. <br> |
Revision as of 16:52, 29 September 2015
WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Anhang IV. > Nr. 7Telegramm Berlin, den 26. Juli 19141
Zum Telegramm von gestern2.
Reichsleitung und Kanzler persönlich ersuchen dringendst, jede
Mitwirkung bayerischer Behörden bei Zustellung oder Bekannt-
machung österreichischer Mobilmachungsorder zu unterlassen, da
solche Neutralitätsbruch erschiene.
Österreichische Botschaft hier völlig einverstanden. Öster-
reichische Regierung hat Konsulate in diesem Sinne angewiesen.
StrengsteGeheimhaltung der Eisenbahnerleichterungen erforderlich.
S c h o e n
1 Zum Telegraphenamt 150 nachm.
2 Siehe Nr. 6.