Nr. 804 Der Chef des Generalstabs des Feldheeres an das Auswärtige Amt, 4. August 1914

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Nr. 804
Der Chef des Generalstabs des Feldheeres an das Auswärtige Amt1


                                             Berlin, den 4. August 19142.

     1. Es ist für die Durchführung des ausgebrochenen Krieges
von der allergrößten, nicht genug zu betonenden Wichtigkeit, daß
Deutschland die Einfuhr von Lebensmitteln über Italien freibleibt.
Nachdem Italien seinen Bundespflichten nicht nachgekommen ist,
aber eine  w o h l w o l l e n d e  Neutralität zugesagt hat, wird es der
mindeste Beweis dieses Wohlwollens sein, daß es uns in dieser Be-
ziehung keine Schwierigkeiten macht.
     Ich bitte, sobald wie möglich in diesem Sinne in Rom zu wirken.
Es handelt sich hier um eine Lebensfrage für uns3.
     2. Ich bitte, folgendes sofort nach London zu übermitteln:
     Deutschland betont noch einmal, daß es bei seinem Vorgehen
in Belgien nicht von der Absicht geleitet worden ist, sich unter
einem frivolen Vorwand in den Besitz belgischen Gebietes zu setzen,
selbst im Falle eines kriegerischen Zusammenstoßes mit Belgien.
Die Erklärung Deutschlands an die Niederlande, daß es holländisches
Gebiet in diesem Kriege nicht betreten, sondern den Niederlanden
gegenüber die strikteste Neutralität zu wahren entschlossen sei, wird
am besten die eben ausgesprochene Absicht bekräftigen. Die eng-
lische Regierung wird selber beurteilen können, daß, wenn Deutsch-
land Absichten auf Erwerbung belgischen Gebietes hege, ein solcher
Erwerb nur dann von Wert sein könnte, wenn dieselben Absichten
Holland gegenüber hier im Schilde geführt würden. Es wird noch-
mals hervorgehoben, daß Deutschlands Vorgehen gegen Belgien durch
die uns in zuverlässiger Weise bekanntgewordenen operativen
Absichten Frankreichs bedingt ist und bedingt werden mußte.
Deutschland konnte sich der Gefahr nicht aussetzen, von starken
französischen Kräften in Richtung auf den Unterrhein angegriffen
zu werden. Deutschland mußte handeln gemäß dem Grundsatz, daß
der Hieb die beste Parade ist, wofür gewiß in erster Linie das stets
zu den energischsten Schritten im Kriege bereite England volles
Verständnis haben wird. Es handelt sich in diesem Kriege für
Deutschland nicht nur um seine ganze staatliche Existenz und um
den Weiterbestand des unter schweren blutigen Opfern geschaffenen
Deutschen Reiches, sondern auch um die Wahrung und Erhaltung
germanischer Kultur und Sitte der slawischen Unkultur gegenüber.
     Deutschland kann nicht glauben, daß England gewillt sein sollte,
diese Kultur durch ein feindliches Auftreten gegen Deutschland mit
vernichten zu helfen, eine Kultur, an der englisches Geistesleben von
jeher einen so hervorragenden Anteil gehabt hat. Die Entscheidung
hierüber liegt in den Händen Englands.

                                             N o t i z
          Ich bitte, diese Depesche  u n c h i f f r i e r t  nach
     London zu geben und den Botschafter anzuweisen, sie Sir
     Edward Grey vorzulesen. Es wird nicht zu unserem
     Schaden sein, wenn diese Note durch die unchiffrierte
     Form auch anderwärts bekannt wird4.

     3- Notiz für das Auswärtige Amt: Der belgischen Regierung
gegenüber wird dauernd, auch nachdem der deutsche Einmarsch be-
reits erfolgt ist, der Standpunkt aufrecht zu erhalten sein, daß
Deutschland in jedem Augenblick bereit ist, Belgien die Bruderhand
zu reichen, und in jeder Weise, gemäß der durch das französische
Vorgehen für uns bedingten Kriegführung, in Verhandlungen über
einen annehmbaren modus vivendi einzutreten.
     Die unerläßliche Basis dieser Verhandlungen muß aber die
Öffnung Lüttichs für den Durchmarsch deutscher Truppen und die
Zusicherung Belgiens bleiben, keine Zerstörungen von Bahnen,
Brücken und Kunstbauten vorzunehmen5. Weiter sind vom mili-
tärischen Standpunkt keine Forderungen zu erheben.

                                                                           v. M o l t k e


1 Nach der Ausfertigung.
2 Datumsvermerk des Absenders: »4. 8. 14. 60 v(orm.)«. Die Ziffer 3 »Notiz
für das Auswärtige Amt« wurde nach Eingang im Auswärtigen Amt ab-
geschnitten und erhielt den besondern Eingangsvermerk: 4. August vorm.;
während der Rest der Mitteilung mit dem Eingangsvermerk: 4. August
nachm. versehen wurde.
3 Siehe Nr. 806.
4 Siehe Nr. 810; vgl. dazu auch 667.
5 Siehe Nr. 805.