Nr. 813 Der Große Generalstab an das Auswärtige Amt, 4. August 1914
Berlin, den 4. August 19142
Generalstab teilt soeben mit :3
Die Verpflegung in Luxemburg mache keinerlei Schwierigkeit;
aus dem Lande selbst erfolge sie ausschheßhch gegen Barzahlung
und nur insoweit, als es ohne Schwierigkeit möglich sei. Zur weiteren
Verpflegung träfen heute und morgen Verpflegungszüge ein, für weiteren
Nachschub seien umfangreiche Maßnahmen getroffen, Magazine usw.,
so daß die Verpflegung der Truppen völlig unabhängig vom Lande
erfolgen könne.
Es bestehe so wenig eine Schwierigkeit in der Verpflegung,
daß gestern z. B. noch große frische Fleisch Vorräte angeboten
worden seien.
Der Ausführung aller Erntearbeiten stehe der Generalstab un-
bedingt wohlwollend gegenüber.
Fortsetzung
Generalstab teilt mit, daß an den Oberkommandierenden in
Luxemburg Anweisung wegen Schonung der Lebensmittelvorräte
und Begünstigung der Erntearbeiten ergehen werde.
Wegen Erweiterung des Ausfuhrverbotes ergeht noch Mitteilung.
1 Nach einer Aufzeichnung des Attaches im Auswärtigen Amt v. Thermann.
2 Erster Teil 1115 vorm., Fortsetzung 30 nachm. von Thermann nieder-
geschrieben. Bei den Akten noch der Vermerk Mirbachs vom 4. August:
»Der Große Generalstab zieht Einlegung eines Lebensmittelzugs nach
Luxemburg in Erwägung.«
3 Siehe Nr. 812 und 822.