Nr. 822 Der Chef des Gcneralstabs des Feldheeres an das Auswärtige Amt, 4. August 1914

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Nr. 822

Der Chef des Gcneralstabs des Feldheeres an das Auswärtige Amt1

Berlin, den 4. August 19142 3

     Die deutschen Truppen in Luxemburg sind angewiesen, aus dem Lande nur gegen sofortige Barzahlung Verpflegungsgegenstände zu entnehmen, wenn solche käuflich zu haben sind. Daß in dieser Hinsicht Schwierigkeiten noch nicht bestehen, geht daraus hervor, daß den Truppen gestern Abend Viehangebote gemacht wurden.      Um jede nur denkbare Schwierigkeit auszuschalten, ist außerdem in Grevenmacher ein Magazin eingerichtet. 2 Verpflegungszüge sind heranbeordert, sie werden heute und morgen eintreffen.      Das Erwerbsleben in Luxemburg — insbesondere auch die Emte- arbeit — werden4 durch die deutschen Truppen nicht die geringste Störung erfahren.

                                                                                I. A.                                                                            v.  S t e i n


1 Nach der Ausfertigung. 2 Eingangsvermerk des Amts: 4. August nachm. Laut Randvermerk Mirbachs vom 5. August 1030 (Tagesangabe fehlt) dem luxemburgischen Geschäfts- träger mitgeteilt. 3 Siehe Nr. 812 und 813. 4 So in der Ausfertigung.