Nr. 823 Der englische Botschafter an das Auswärtige Amt, 4. August 1914

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Nr. 823

Der englische Botschafter an das Auswärtige Amt1

[Berlin, den 4. August 19142]                                         A i d e   M é m o i r e      Sir Edward Goschen has been informed by Sir Edward Grey that His Majesty the King of the Belgians has addressed to His Majesty King George an appeal for diplomatic Intervention on behalf of Belgium.      His Majesty's Government are also informed that a Note has been delivered to the Belgian Government by the German Government proposing friendly neutrality entailing free passage through Belgian territory, and promising to maintain at the conclusion of peace the independence and integrity of the Kingdom and its possessions, threatening to treat Belgium as an enemy in case of refusal. It was requested that an answer might be returned within twelve hours.      His Majesty's Government also understand that this request has been categorically refused by Belgium as a flagrant violation of the Law of Nations.      Sir Edward Grey states that His Majesty's Government are bound to protest against this violation of a Treaty to which Germany is a party in common with themselves, and that they must request an assurance that the demand made upon Belgium will not be proceeded with and that Germany will respect the neutrahty of Belgium.      Sir Edward Goschen is instructed to ask for an immediate reply3.


                                        Ü b e r s e t z u n g                                                   N o t i z

     Sir Edward Goschen ist von Sir Edward Grey benachrichtigt worden, daß S. M. der König der Belgier an S. M. König Georg eine Bitte um diplo- matische Intervention zugunsten Belgiens gerichtet hat.      Sr. M. Regierung hat auch erfahren, daß die deutsche Regierung an die belgische Regierung eine Note gerichtet und ihr vorgeschlagen hat, wohl- wollende Neutralität zu beobachten, die freien Durchmarsch durch belgisches Gebiet zur Folge haben würde, während Deutschland verspricht, bei Friedens- schluß die Unabhängigkeit und Integrität des Königreichs und seiner Besitzungen aufrechtzuerhalten, jedoch droht, Belgien im Falle einer Wei- gerung als Feind zu betrachten. Es wurde verlangt, daß innerhalb zwölf Stunden eine Antwort gegeben werde.      Sr. M. Regierung hat auch gehört, daß diese Forderung als eine offen- kundige Verletzung des Völkerrechts energisch zurückgewiesen worden ist. Sir Edward Grey erklärt, daß Sr, M. Regierung verpflichtet ist, gegen die Ver- letzung eines Vertrags zu protestieren, den Deutschland gemeinsam mit ihr selbst geschlossen hat, und daß sie eine Zusicherung verlangen muß, daß die an Belgien gestellte Forderung nicht weiter verfolgt werden wird, und daß Deutschland die Neutralität Belgiens achten wird.      Sir Edward Goschen ist angewiesen, um eine umgehende Antwort zu ersuchen .


1 Nach der nicht unterzeichneten Ausfertigung. 2 Datum im Original unter dem Text. Randvermerk Jagows am 4. August: »Von Sir E.Goschen heute nachmittag überreicht.« Eingangsvermerk des Aus- wärtigen Amts: 4. August nachm. Dem Kaiser am 4. August vorgelegt, der darauf vermerkt: »7 h. N. M.« und durch Randverfügung Weiterleitung an den Chef des Generalstabs behufs Kenntnisnahme anordnet. Ausfertigung gelangte über Generalstab am 5. August ins Amt zurück. .lagow vermerkte auf der Ausfertigung: »ich habe Sir E. Goschen geantwortet, daß wir die belgische Neutralität aus Notwehr hätten verletzen müssen, ich habe alle unsere zwingenden Gründe auseinandergesetzt und alle in London ab- gegebenen Versicherungen nochmals wiederholt. Jagow.«  3Vgl. englisches Blaubuch Nr. 153 und 160. Siehe Nr. 839.